Auflassungsvormerkung

Dreieinhalb Monate nach dem Grundstückskauf haben wir nun die Aufforderung des Finanzsekretariats bekommen, die Bearbeitungsgebühr für die Auflassungsvormerkung zu überweisen.

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Kommentare: 1
  • #1

    Hegewald (Samstag, 09 Februar 2013 14:04)

    Am 14.1.2013 bekamen wir bereits den Grundbuchauszug mit der eingetragenen Auflassungsvormerkung. Nun scheints unser zu sein;)

empfehlenswerte Links:

http://www.bautagebuch-sammlung.de